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Kostenübernahme
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Pflegekassen bei einem bestehenden Pflegegrad.
Entlastungsleistungen §45b SGB XI ab PFG 1
Hierbei handelt es sich um eine Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag mit einer finanziellen Zusatzleistung von bis zu 125 Euro pro Monat.


Verhinderungspflege §39 SGB XI ab PFG 2
Wenn eine Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert ist, kann die Verhinderungspflege beantragt werden. Die Pflegekasse übernimmt dann nach §39 SGB XI ab PFG 2 die Kosten für die notwendige Ersatzpflege für max. 2418 Euro im Jahr.
Umwandlungsanspruch §45a SGB XI ab PFG 2
Hierbei können Sie monatlich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen benutzen. Diese wirken sich anteilig auf das Pflegegeld aus.

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